Rufbereitschaft

Die Hebammenrufbereitschaft gehört nicht zum gesetzlich vorgeschrieben Leistungskatalog der Krankenkassen. Einige Krankenkassen übernehmen sie dennoch, da diese eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der hohen Haftpflichtversicherung spielt. 
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Meist werden 250,-€ übernommen.


Geburt im Geburtshaus: 500,00Euro

- Kinderbetreuung zur Geburt im Geburtshaus derzeit nicht möglich.

Hausgeburt : 800,-€

 


Was bekomme ich für die Rufbereitschaft?


Die Rufbereitschaftspauschale sichert ab, dass Sie bei einer außerklinischen Geburt zwischen 37. bis 42. Schwangerschaftswoche jederzeit absolut sicher sein können, dass die Hebamme, für die Sie sich entschieden haben, Ihnen zur Seite steht. Zu jeder Tages- und Nachtzeit ist jemand für Sie erreichbar, der sofort kommt, wenn die Geburt beginnt. Sie sind in dieser wichtigen Situation nicht allein.
Des Weiteren spielt es keine Rolle, wie lange Sie die Rufbereitschaft nutzen. Sie sind ab der 37. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt sicher, dass ihre Hebamme jederzeit zur Verfügung steht.
Sollten Sie sich kurzfristig, nachdem die Phase der Rufbereitschaft bereits begonnen hat, umentscheiden und beispielsweise statt einer Hausgeburt eine Klinikgeburt wünschen, so ist es aufgrund der entstandenen Kosten nicht möglich, die Pauschale zu erstatten.

Wieso benötigt man die Rufbereitschaftspauschale?


Die Pauschale wird für die Deckung der aktuell extrem hohen Haftpflichtversicherung genutzt. Ohne diese Versicherung ist ein Arbeiten als Hebamme in Deutschland verboten. Somit sind die Hebammen gezwungen, diese Kosten über die Rufbereitschaft teilweise auf ihre Patientinnen umzulegen. Jede geburtshilflich tätige Hebamme entscheidet in einem gewissen Rahmen eigenständig über die Höhe der Pauschale. Das Geburtshaus Lebenslicht entschloss sich für diese Summe, da anders eine Betreuung durch eine Hebamme nicht mehr möglich ist.